Dresscode / Einlass


Grundsätzliches:

Der Einlass ins Delta Essen ist grundsätzlich an jedem Öffnungstag ab 18 Jahren möglich.

Ausnahmen, auch mit Einverständnisserklärung der Eltern werden nicht gemacht. Zur Feststellung des Alters bitten wir immer den Personalausweis oder Führerschein mitzuführen!

Die Kleidung, das Auftreten und das Benehmen müssen zu unserer gewünschten Gästestruktur passen. Der von uns beauftragte Sicherheitsdienst entscheidet darüber, welchen Personen Einlass gewährt wird.

Stark alkoholisierten Personen wird der Einlass ins Delta Essen verwehrt. Für den Aufenthalt im Delta Essen setzen wir diverse Regeln des guten Benehmens und des netten Umgangs miteinander voraus.

Die Mitarbeiter des Delta Essen bemühen sich jedem Gast einen schönen Abend zu bereiten und deswegen sollten sie respektvoll behandelt werden.

Mit dem Betreten des Delta Essen erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Dresscode: Ein Abend im Delta Essen soll ein besonderes Erlebnis sein und an solch einem besonderem Abend ist outfittechnisch fast alles erlaubt. Locker & lässig ist bei uns kein Problem, solange die Sachen gepflegt & sauber sind. Schrille, trendige & extravagante Kleidung ist ausdrücklich erwünscht.

Erwünscht sind nicht: 

  • Turn- oder Sportanzüge insbesondere Turnhosen
  • Motorradbekleidung
  • Muskelshirts
  • Clubjacken
  • verschmutzte Kleidung sowie Kleidung aus der sich eine radikale Gesinnung ableiten läßt
  • kurze Hosen bei den Herren (Ausnahmen machen wir hier bei hochsommerlichen Temperaturen und geben dies vorher bekannt)

Ausnahmen der Einlasskriterien werden ggf. nur bei Sonderveranstaltungen gemacht und dann im Rahmen der Programminfos auch angekündigt.

Weiterhin: 

Das Mitführen von Drogen / Betäubungsmitteln ist verboten und wird in jedem Fall der Polizei angezeigt. Personen die unter dem Einfluss von Drogen stehen wird der Einlass verweigert. In jedem Fall wird außerdem ein Hausverbot ausgesprochen.

Das Mitführen von Waffen, Explosivstoffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet.

Personen denen Hausverbot erteilt wurde ist der Zutritt verboten. Wird trotzdem das Delta Essen wieder betreten oder versucht zu es betreten wird Anzeige erstattet.

Hausverbot kann nur der Sicherheitsdienst, sowie die Geschäfts- & Betriebsleitung aussprechen und kann auch nur von diesen Personen aufgehoben werden.

Bei ausgesprochenem Hausverbot ist selbst der Versuch des Betretens des Delta Essen strafbar und wird zur Anzeige gebracht.

Bitte beachten sie:

Wir bitten um Verständnis, dass auch wir, im Interesse aller Gäste, gewisse Einlassregelungen befolgen müssen und das hier die Entscheidungen des Sicherheitsdienstes und der Geschäfts- & Betriebsleitung massgeblich sind.